Betreiber des Reiseservice mit Reisebonus ist die Urlaubsplus GmbH mit Sitz in Neufahrn („Urlaubsplus“). Urlaubsplus ist damit Ihr touristischer Dienstleister für das Reiseportal der Mitarbeiter Reisevorteile und vermittelt Ihnen Reisen und sonstige Reiseleistungen zahlreicher Reiseveranstalter und anderer touristischer Unternehmen. Als Partner der Mitarbeiter Reisevorteile kann Urlaubsplus Ihnen einen Anteil Ihres Reisepreises als sogenannten Reisebonus gewähren. Die Höhe des Reisebonus beträgt in der Regel 5 % und ist zusätzlich abhängig von den nachfolgenden Bestimmungen:
1. Teilnahme
Um einen Reisebonus zu erhalten, müssen Sie folgende Voraussetzungen bei Buchung Ihrer Pauschalreise oder Einzelreiseleistung erfüllen:
– Sie müssen teilnahmeberechtigt sein (sehen Sie dazu Ziffer 1.1)
– Sie müssen sich registriert haben (sehen Sie dazu Ziffer 1.2)
– Sie müssen den richtigen Buchungsweg eingehalten haben (sehen Sie dazu Ziffer 1.3)
1.1 Teilnahmeberechtigung
Teilnahmeberechtigt sind Sie, wenn Sie sich auf den Seiten https://mitarbeiterreisevorteile.de sowie www.urlaubsplus.de/mitarbeiterreisevorteile registriert haben und über einen gültigen Registrierungscode verfügen.
1.2 Registrierung
Möchten Sie online buchen, richten Sie sich bitte Ihr persönliches Kundenkonto auf www.urlaubsplus.de/mitarbeiterreisevorteile ein. Dafür nutzen Sie einfach die vorgesehene Funktion, die Sie unter dem Button „Anmelden“ finden. Nach Ihrer Registrierung erhalten Sie zur Verifizierung eine E-Mail mit einem Aktivierungs-Link. Folgen Sie diesem Link, bestätigen Sie Ihre Erstangaben und vervollständigen Sie diese ggfs. in Ihrem angelegten persönlichen Kundenbereich.
Sollten Sie sich für eine telefonische Buchung entscheiden, erhalten Sie von uns in der Regel am Tag nach der Festbuchung eine E-Mail mit einem Aktivierungs-Link. Folgen Sie diesem Link, bestätigen Sie Ihre Erstangaben und vervollständigen Sie diese ggfs. in Ihrem angelegten persönlichen Kundenbereich.
1.3 Buchungsweg
Um einen Reisebonus zu erhalten, müssen Sie Ihre Buchung entweder online über die Website www.urlaubsplus.de/mitarbeiterreisevorteile, per E-Mail über buchung@urlaubsplus.de oder telefonisch über den Reiseservice der Mitarbeiter Reisevorteile unter der Nummer +49 (0) 40 - 4223 70016 getätigt haben. Für Direktbuchungen beim Reiseveranstalter oder anderen touristischen Unternehmen, insbesondere sogenannte „on-board“-Buchungen bei Kreuzfahrtveranstaltern, sowie Buchungen bei anderen Reisebüros wird Ihnen kein Reisebonus gewährt.
2. Reisebonus
2.1 Höhe des Reisebonus
Als registrierter Nutzer erhalten Sie 5% Reisebonus auf den bonusfähigen Reisepreis Ihrer gebuchten Reise.
2.2 Bonusfähiger Reisepreis
Sie erhalten den Reisebonus auf den Reisepreis Ihrer Reisebuchung abzüglich folgender nicht bonusfähiger Bestandteile des Reisepreises:
– Steuern und Gebühren
– Servicepauschalen
– lokale Tourismusabgaben und Resortgebühren
– Treibstoff-/Kerosinzuschläge
– persönliche Ausgaben (Pay-TV, Minibar, etc.).
– An- und Abreisepakete bei Kreuzfahrten (näheres dazu unter Ziffer 2.3)
KEINEN Reisebonus erhalten Sie auf
– Nur-Flüge
– stornierte Buchungen oder nicht angetretene Reisen
– einzeln gebuchte Versicherungen
– Buchungen, die nicht über unseren Reiseservice (telefonisch, online über unsere Webseite bzw. über unseren direkten Link auf unsere Partnerwebseiten) erfolgt sind. Für Direktbuchungen bei Reiseveranstalter, anderen touristischen Unternehmen, insbesondere sogenannte „on-board“-Buchungen bei Kreuzfahrtveranstaltern, oder Buchungen bei anderen Reisebüros oder anderen Webseiten wird Ihnen kein Reisebonus gewährt.
Darüber hinaus wird ein Reisebonus nur gewährt, soweit wir von dem jeweiligen Veranstalter bzw. touristischen Unternehmen für Ihre Buchung eine Vergütung erhalten und der gebuchte Veranstalter nicht von Insolvenz betroffen ist. Dies gilt nicht, wenn Urlaubsplus schuldhaft den Anspruch auf die Vergütung verwirkt hat.
2.3 Sonderregelung für Reisebonus auf Kreuzfahrten
Bei Kreuzfahrtbuchungen (mit oder ohne Anreise) ist nur der reine Kabinenpreis bonusfähig, dies bedeutet, dass Ihr gebuchtes An- und Abreisepaket nicht bonusfähig ist und vom Gesamtreisepreis abgezogen wird. Ebenso sind gebuchte Ausflugs- und Getränkepakete bei Kreuzfahrtbuchungen nicht bonusfähig und werden ebenfalls vom Gesamtreisepreis abgezogen.
2.4 Sonderregelung für Booking-Buchungen
Die Nutzung der Weiterleitung von unserer Webseite zu Booking ist zur Bonusgewährung unverzichtbar. Sollten Sie ohne sich vorher bei uns registriert und/oder eingeloggt, aber zumindest über unsere Webseite www.urlaubsplus.de/mitarbeiterreisevorteile Ihre Hotelbuchungen über den Link: Hotels weltweit by Booking getätigt haben, leiten Sie uns bitte Ihre Buchungsbestätigung zur manuellen Accountanlage oder -zuordnung an support@urlaubsplus.com weiter. Geben Sie bitte hierbei Ihren Registrierungscode, den Sie unter https://mitarbeiterreisevorteile.de erhalten haben, mit an.
Sie erhalten nach Weiterleitung Ihrer ersten Buchungsbestätigung an uns eine E-Mail zur Anmeldung und können in Ihrem persönlichen Kundenbereich Ihre Daten und Ihre Bankverbindung vervollständigen, so dass wir Ihren Reisebonus nach Reiseantritt überweisen können.
3. Allgemeine Auszahlungsregelung
Sofern Sie Ihren Registrierungscode und Ihre Bankverbindung in Ihrem persönlichen Account hinterlegt haben und die unter Ziffer 1 ff. erforderlichen Teilnahmeanforderungen erfüllen, wird Ihnen Ihr Reisebonus auf ihr hinterlegtes Bankkonto von uns überwiesen.
4. Auszahlungszeitpunkt
4.1 Allgemeiner Auszahlungszeitpunkt
Die Auszahlung Ihres Reisebonus erfolgt in der Regel ca. 6 - 8 Wochen nach Reisebeginn.
4.2 Sonderregelung für Booking-Buchungen:
Bei Ihren Hotelbuchungen über unseren Booking-Link erfolgt die Auszahlung spätestens im übernächsten Monat nach Reisebeginn.
5. Bestpreisgarantie
5.1. Anwendbare Reisearten
Wir gewähren Ihren für folgende Reisearten eine Bestpreisgarantie: klassische Pauschalreisen von Reiseveranstaltern (ohne reine online-Reiseveranstalter), Rundreisen und Studienreisen. Die Bestpreisgarantie gilt nicht
– für gebuchte einzelne Reiseleistungen wie z.B. Nur-Hotel oder Nur-Flug
– für sogenannte Vario – Tarife, bei denen endgültige die Leistungsbestimmung dem Veranstalter überlassen wird
– für Reisen, die ein anderes Reisebüro auf eigenes Risiko veranstaltet, auch wenn diese im Namen eines Reiseveranstalters verkauft werden.
– für Last-Minute Buchungen , d.h. Buchungen innerhalb von 14 Tagen vor Abreise.
5.2. Inhalt der Bestpreisgarantie
Sollte eine über Urlaubsplus gebuchte Pauschalreise am Tag der Buchung bei identischer Leistung und gleichem Reiseveranstalter über ein anderes Reisebüro günstiger zu finden sein, erhalten Sie von Urlaubsplus den Differenzbetrag zurückerstattet. Identische Leistung bedeutet, dass Veranstalter, Reisezeitraum, Flugnummer, Flugzeiten, Aufenthaltsdauer, Hotel, Zimmertyp, Ratentyp und Verpflegung des günstigeren Angebots identisch mit der ursprünglichen Buchung sind sowie alle Steuern und Gebühren enthalten sein müssen.
Preisänderungen des Reiseveranstalters nach Ihrer Buchung oder gewährte Preisrabatte durch das andere Reisebüro bleiben von der Preisgarantie ausgeschlossen.
6. Anrechnung von Gutscheinen
Sollten Sie über Gutscheine für Ihre Reisebuchung verfügen, beachten Sie bitte, dass die Gutscheine nicht direkt auf den Reisepreis angerechnet werden können. Sie erhalten den Gutscheinwert der Reise ausbezahlt, wenn Sie über eine gültige Gutscheinnummer verfügen. Die Auszahlungsbedingungen sind dem jeweiligen Gutschein zu entnehmen.
Gutscheine sind nicht übertragbar und können nicht ohne Reisebuchung über uns ausbezahlt werden.
7. Änderung der Bedingungen
Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Änderungen oder Ergänzungen der Teilnahmebedingungen, der Boni oder sonstiger beschriebener Abläufe für den Reisebonus vorzunehmen, sofern Sie hierdurch nicht wider Treu und Glauben benachteiligt werden. Schadensersatzansprüche gegen uns wegen gesetzesbedingter Änderungen sind ausgeschlossen.
8. Recht, Gerichtstand
Es gilt deutsches Recht. Ist der Teilnehmer Verbraucher mit einem Wohnsitz außerhalb Deutschlands, aber innerhalb des EWR, so kann er Ansprüche nach seiner Wahl sowohl in Neufahrn als auch bei einem zuständigen Gericht in dem Staat, in dem er seinen Wohnsitz hat, geltend machen. Darüber hinaus kann ein Teilnehmer auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder an jedem weiteren Ort, an dem eine gesetzliche Zuständigkeit besteht, gerichtlich in Anspruch genommen werden. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren auch nicht anbieten.